Seit 2023 ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Es verpflichtet große Unternehmen erstmals dazu, menschenrechtliche Risiken entlang ihrer globalen Lieferketten systematisch zu identifizieren, zu minimieren und darüber Bericht zu erstatten.
Auf europäischer Ebene wurde ein weitergehender Rechtsrahmen (CSDDD) beschlossen, der aber zwischenzeitlich wieder abgeschwächt wurde. Was bedeutet die Umsetzung der europäischen Beschlüsse in deutsches Recht für das LkSG? Entsteht eine Phase regulatorischer Verunsicherung oder eine Neujustierung? Wie lassen sich menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in einem sich verändernden politischen Umfeld wirksam sichern und weiterentwickeln? Welche Handlungsmöglichkeiten eröffnen sich für zivilgesellschaftliche Akteure?
Diese Fragen werden im Online-Seminar "Lieferkettengesetz: Wo stehen wir heute, wo wollen wir hin? Zwischenbilanz im europäischen Kontext" besprochen.

