Während rechtspopulistische und teils demokratiefeindliche Positionen in Schulen und ihrem gesellschaftlichen Umfeld an Einfluss gewinnen, geraten Lehrkräfte und Schulleitungen zunehmend unter Druck. Einschüchterungen durch Meldeportale, parlamentarische Anfragen, Social-Media-Kampagnen und persönliche Bedrohungen führen dazu, dass demokratisches Engagement mancherorts als riskant wahrgenommen wird. Häufig wird dabei von autoritären politischen Akteur*innen ein vermeintliches allgemeinpolitisches Neutralitätsgebot angeführt und fehlinterpretiert. In der Folge kann Neutralität zur Begründung für Untätigkeit werden, während Demokratiebildung zur Mutprobe gerät.
Vor diesem Hintergrund widmet sich die Veranstaltung der Klärung der rechtlichen und pädagogischen Grundlagen sowie der Frage nach Spielräumen und Grenzen des in Schule und Unterricht Vertretbaren. Deutlich wird: Schule hat weder normativ neutral noch politisch indifferent zu sein. Lehrkräfte dürfen zwar keine gezielte Wahlwerbung für eine bestimmte Partei betreiben, sind jedoch im Sinne des Grundgesetzes und der jeweiligen Landesverfassungen dazu verpflichtet, für Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einzutreten.
Welche Anforderungen sich daraus für Lehrkräfte und die Ausgestaltung ihres Bildungsauftrags ergeben, wird mit Beiträgen aus Wissenschaft, Bildungsverwaltung und schulischer Praxis diskutiert. Im Mittelpunkt stehen konkrete Beispiele aus Schule und Unterricht sowie die Leitfrage: Was dürfen Lehrkräfte sagen – und wann dürfen sie nicht schweigen?

