Menschenrechtsbericht 2025

Am 8. Dezember 2025 hat das Deutsche Institut für Menschenrechte seinen zehnten Bericht an den Bundestag über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vorgestellt. Gemäß dem Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) legt das Institut dem Deutschen Bundestag einen solchen Bericht seit 2016 jährlich vor. Das Gesetz sieht vor, dass der Bundestag zum Bericht des Instituts Stellung nehmen soll.

Der zehnte Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025. Er wurde anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte, dem 10. Dezember, veröffentlicht. Der Bericht steht zur Verfügung als Langfassung sowie als Kurzfassung (Deutsch/Englisch).

In seinem zehnten Erscheinungsjahr widmet sich der Bericht fünf Themen, die im Berichtszeitraum von hoher menschenrechtlicher Relevanz waren: Partizipation junger Menschen, Gefährdung des Rechtsstaats, Prävention von Femiziden, Schutz der Betroffenen von Menschenhandel und Rechtsschutzaufgaben im Kontext von Rüstungsexporten.

Datenerhebung

Die Darstellung der Menschenrechtssituation beruht auf verschiedenen Datenquellen. Das Institut wertet dafür öffentlich verfügbare Statistiken, Dokumente und Studien, darunter auch Drucksachen des Deutschen Bundestages und der Länder, sowie Medienberichte aus. Außerdem erhebt das Institut mithilfe eines Fragebogens Daten und führt Interviews mit Expert*innen durch.