Förderprogramm "Bildungsarbeit in Schulen zu Kolonialismus und Verantwortung" (BIKO)

Logos Stiftung Nord-Süd-Brücken und Senatsverwaltung für Bildung Jugend und Familie Berlin. Quelle: nord-sued-bruecken.de

Die Senatsverwaltung für Bildung Jugend und Familie Berlin implementiert ein Förderprogramm „"Bildungsarbeit in Schulen zu Kolonialismus und Verantwortung"“ (BIKO). Dieses soll einen Beitrag dazu leisten, dass Berlin seiner Rolle und historischen Verantwortung im Zeitalter des deutschen und europäischen Kolonialismus gerecht wird und eine intensivere und differenziertere gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Thema Kolonialismus erfolgt. Verwaltet wird das Programm von der Stiftung Nord-Süd-Brücken.

Folgende direkte Wirkungen sollen durch das Förderprogramm erzielt werden:

  • Bei Berliner Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften wird das Bewusstsein für Deutschlands historische Verantwortung im deutschen und europäischen Kolonialismus, für koloniale Kontinuitäten in der gegenwärtigen Berliner und deutschen Gesellschaft sowie für Maßnahmen zur „Wiedergutmachung“ von kolonialrassistischem Unrecht gefördert.
     
  • Unter Berliner Schülerinnen und Schülern wird die diskursive Auseinandersetzung mit dem Kolonialismus, mit Berlins Verantwortung und mit einem adäquaten Umgang in Bezug auf Nachwirkungen des Kolonialismus bis in die Gegenwart unterstützt.

Gefördert werden Projekte der schulischen Bildungsarbeit wie Projekttage/Projektwochen, Arbeitsgemeinschaften, Tagungen, Fortbildungen für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler, Entwicklung und Erstellung von Unterrichtsmaterialien, Entwicklung und Erstellung von pädagogischen Begleitkonzepten/Begleitmaterialien zu Ausstellungen oder Erinnerungsorten, Erarbeitung von konkreten Formen des Erinnerns an die Verbrechen des Kolonialismus und seine Opfer/Überlebenden zur Entwicklung einer Erinnerungs- und Geschichtskultur an Schulen und/oder unter Schülerinnen und Schülern.

Das Förderprogramm ist Teil eines gesamtstädtisches Aufarbeitungs- und Erinnerungskonzeptes, das Berlins Rolle und historischer Verantwortung als ehemaliger Hauptstadt des Deutschen Kaiserreichs im Zeitalter des deutschen und europäischen Kolonialismus und Imperialismus gerecht werden soll und dessen Entwicklung das Abgeordnetenhaus im August 2019 beschlossen hat.

Antragsberechtig sind gemeinnützige Vereine mit Sitz in Berlin. Anträge können ab sofort für das Kalenderjahr 2020 gestellt werden. Die vollständigen Fördermodalitäten, die Antragsformulare sowie weitere Informationen finden Interessierte über den untenstehenden Link.