Fact Sheet: Zwangsarbeit in Xinjiang. Europäische Unternehmen profitieren von der Unterdrückung der Uigur*innen

Dieses SÜDWIND-Factsheet macht auf den globalen „Aktionsaufruf gegen Menschenrechtsverletzungen im Textil- und Bekleidungssektor in der uigurischen Autonomen Region Xinjiang“ aufmerksam, der auch von SÜDWIND unterzeichnet wurde. Die Autonome Region Xinjiang im Westen Chinas gehört zu den wichtigsten Baumwollanbauregionen der Welt. Seit Jahren ist bekannt, dass die dort lebende muslimische Minderheit – die Uigur*innen - massiv unterdrückt wird. Aktuelle Recherchen zeigen nun, dass Uigur*innen und andere Minderheiten in Xinjiang auch zur Arbeit in globalen Wertschöpfungsketten, u.a. der Textilproduktion, gezwungen werden. Damit besteht ein hohes Risiko, dass Textilien und Bekleidung, die in Europa verkauft werden, unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt werden.

Auf den Zusammenhang von Baumwolle, Textilproduk­ten und Zwangsarbeit in Xinjiang macht seit kurzem ein internationales Bündnis von rund 250 Organisationen aufmerksam. Obwohl der Zugang der Zivilgesellschaft zu Xinjiang von der chi­nesischen Regierung aktiv verhindert wird, konnten viele Fälle von Zwangsarbeit in der Textilwertschöp­fungskette aufgedeckt werden. Die New York Times wies z. B. die Nutzung von Zwangsarbeit in der Produk­tion von Hygiene­masken nach. Da textile Vorprodukte, die ganz oder teilweise in Xinjiang hergestellt  wurden, nicht nur in China, sondern auch in anderen Ländern weiterverarbeitet werden, ist das Risiko der Zwangs­arbeit noch umfassender als es zunächst scheint. Un­übersichtliche Wertschöpfungsketten machen es da­bei nahezu unmöglich, genau zu bestimmen, welche Textilien oder welche Kleidungsstücke betroffen sind. 

In einem globalen „Aktionsaufruf gegen Menschen­rechtsverletzungen im Textil­ und Bekleidungssektor in der uigurischen Autonomen Region Xinjiang“ ruft das zivilgesellschaftliche Bündnis deshalb  alle Unterneh­men mit globalen Wertschöpfungsketten auf, ihre Zulieferer zu prüfen und ihre Wertschöpfungsketten vollständig von Xinjiang zu lösen. Dazu sollen die Unter­nehmen eine Selbstverpflichtung  unterzeichnen und innerhalb eines Jahres alle erforderlichen Maßnahmen umsetzen, um das Risiko der Zwangsarbeit bei der Her­stellung ihrer Produkte zu eliminieren.