Kinderrechte ins Grundgesetz

Die UN-Kinderrechtskonvention gilt in Deutschland seit 1992. Jedoch steht die Aufnahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz noch immer aus. Die Rechte von Kindern und Jugendlichen werden bei vielen wichtigen Entscheidungen von Politik, Verwaltung und Rechtsprechung zu wenig berücksichtigt.

Seit 1994 setzt sich das Aktionsbündnis Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland – für die vollständige Umsetzung der Kinderrechte ein. In Kooperation mit der deutschen Liga für das Kind fordern wir, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen.

Auf der Kampagnenwebsite kann man seine Stimme für "Kinderrechte ins Grundgesetz!" abgeben, dort erhält man auch Hintergrundinformationen zum Thema Kinderrechte sowie Kampagnenmaterial zum Download.